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Häufige Fragen Welche Sofortmaßnahmen sollten unmittelbar nach dem Wasserschaden eingeleitet werden?

Bevor eine Fachfirma sich dem Schaden annehmen kann, sollten Sie einige wichtige Sofortmaßnahmen einleiten, um weitere Beschädigungen zu verhindern:

  • Wichtig! Unterbrechen Sie schnellstmöglich die Stromversorgung zum Beispiel durch die Hauptsicherung. Sie sollten dringend überprüfen, ob auch die Stromversorgung ihres Objekts betroffen ist. Gab es einen Kurzschluss oder läuft noch Wasser durch die Stromversorgung? Achten Sie vor dem Betreten der betroffenen Bereiche darauf, dass die Stromversorgung unterbrochen ist und Sie nicht stromführende Wasserbereiche betreten. Hier besteht Lebensgefahr.
  • Wenn von außen immer noch Wasser in das Gebäude eindringt oder aus dem defekten Wasserrohr in das Gebäude läuft, sollten Sie sofort versuchen, einen weiteren Wasserein- oder -austritt zu stoppen. Drehen Sie hierzu gegebenenfalls den Haupthahn ab. Dieser befindet sich in der Regel in Ihrem Hauswirtschaftsraum.
  • Nun sollten Sie versuchen, das Wasser schnellstmöglich zu entfernen, um zu verhindern, dass Möbel weiteren Schaden nehmen oder die Wände bzw. der Fußboden das Wasser noch weiter aufsaugen. Um das Wasser zu entfernen, benötigen Sie eine leistungsstarke Pumpe. Auch eine Anfrage bei der örtlichen Feuerwehr kann Ihnen hier weiterhelfen.
  • Dokumentieren Sie den Wasserschaden und die Schäden bereits vom Beginn an durch Fotos oder Videos. Diese Dokumentation erleichtert im Anschluss die Schadensregulierung mit Ihrer Versicherung.
  • Melden Sie den Wasserschaden Ihrer Versicherung. Während Wasserschäden durch geplatzte Wasserleitungen in der Regel über eine Haushaltsversicherung abgesichert sind, kommt es bei Wasserschäden, die durch von außen eindringendes Wasser entstanden sind, darauf an, wie die Gebäudeversicherung gestaltet ist. Ist der Schaden versichert, erhalten Sie oft bereits nach einem Telefonat mit Ihrer Versicherungsgesellschaft eine Reparaturfreigabe. Denn auch Versicherungen wissen: Je länger mit einer Schadensbeseitigung gewartet wird, desto höher ist in aller Regel der (finanzielle) Schaden.
  • Auch wenn Sie keine sofortige Reparaturfreigabe erhalten, gilt: Es besteht eine Schadensminimierungspflicht. Dies bedeutet für Sie als Geschädigten, dass Sie das Wasser schnellstmöglich entfernen müssen. Weiterhin sind Sie in der Pflicht, Ihr Inventar und Ihre Möbel zu sichern. Hierzu ist es in der Regel notwendig, dass Sie die betroffenen Räume komplett leer räumen. Viele Möbel sind nach einem Wasserschaden nicht mehr zu verwenden und müssen entsorgt werden.
  • Bereits jetzt macht es Sinn, einen Bautrockner aufzustellen, um die Feuchtigkeitsbelastung nachhaltig zu senken und gegebenenfalls bereits eine Vortrocknung durchzuführen. Ein Kondenstrockner ist geeignet, um einen Wasserschaden zu beseitigen, wenn dieser in einem Bereich aufgetreten ist, in dem Wände und Verbundestrich betroffen sind. Sind Bereiche betroffen, in denen eine Dämmschicht verbaut wurde, ist der zusätzliche Einsatz von Spezialgeräten zur Dämmschichttrocknung erforderlich. Dies ist in der Regel der Fall, wenn schwimmender Estrich verlegt wurde oder gedämmte Wände betroffen sind. Wenn Sie sich unsicher sind, welches Gerät Sie benötigen, rufen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne.
  • Sollte eine Dämmschichttrocknung erforderlich werden, können Sie mit unseren Bautrockner bereits eine Vortrocknung durchführen. Die Dämmschichttrocknung erfordert jetzt allerdings den Einsatz einer Spezialfirma für Wasserschadensanierung.

    Was tun bei einem Wasserschaden?

    Bei einem Wasserschaden sollte schnell gehandelt werden, damit schwere Schädigungen des Gebäudes und des Inventars verhindert werden können. Wir raten daher dringend, im Schadensfall sofort Kontakt zu uns  aufzunehmen.

    Warum können Wasserschäden so gefährlich sein?

    Je nach Quelle des Wasserschadens kann dieser auch über einen längeren Zeitraum unentdeckt bleiben. Ein Wasserschaden sollte zeitnah behoben werden, da sonst Schäden an der Bausubstanz und eine gesundheitliche Gefährdung der Bewohner in der Immobilie drohen. Gerade bei über einen längeren Zeitraum einsickerndem Wasser besteht die Gefahr, dass das Mauerwerk versalzt oder Schimmel entsteht.

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